3/02/2017

FANTASTISCHE NACHRICHTEN, DIE DAS SCHICKSAL VON TAUSENDEN VON HUNDEN VERÄNDERN KÖNNTEN!!


Der oberste Gerichtshof der Region Kastillien-Léon teilt mit, dass bei der offiziellen Entscheidung, wer verlassene Tiere unterbringen darf, ab jetzt das WOHLERGEHEN der Tiere mit berücksichtigt werden muss und nicht nur finanzielle Aspekte zählen. Auf diese Weise gibt das oberste Gericht der Region der Tierschutzorganisation "El Hocico" recht, die vor zwei Jahren in der Provinz Salamanca gegen die Auswahlkriterien bei der Rettung und Aufnahme von heimatlosen Tiere Beschwerde eingereicht  hatte. Bis dato zählte  immer nur,  wer die niedrigsten Kosten und die kürzeste Aufenthaltsdauer für ein Tier vorweisen konnte. Es wurde dabei gänzlich übersehen, dass auch die "No-kill-policy" und die artgerechten Unterbringungsbedingungen in einem Tierheim von großer Wichtigkeit sind und, dass ein Tier gechipt sein muss/sollte, bevor es adoptiert wird. Die einzigen Aspekte bei der Wettbewerbsregeln waren Kosteneffizienz und Zeit. Es wurde dabei völlig übersehen, dass HUNDE LEBENDE und FÜHLENDE WESEN sind.

Scooby hat eine ähnliche Klage eingereicht, die noch nicht durch ist. Aber wir warten darauf, dass auch in diesem Fall ähnlich entschieden  wird. Wir hoffen, dass durch das bereits ergangene Urteil von "El Hocico"  die Regierung stärker sensibilisiert ist in Sachen Tierschutz und Tierwohl in den Tierheimen. Denn es geht schließlich um das Leben und Retten vieler Tiere.