Der
oberste Gerichtshof der Region Kastillien-Léon teilt mit, dass bei der
offiziellen Entscheidung, wer verlassene Tiere unterbringen darf, ab
jetzt das WOHLERGEHEN der Tiere mit berücksichtigt werden muss und nicht
nur finanzielle Aspekte zählen. Auf diese Weise gibt das oberste
Gericht der Region der Tierschutzorganisation "El Hocico" recht, die vor
zwei Jahren in der Provinz Salamanca gegen die Auswahlkriterien bei der
Rettung und Aufnahme von heimatlosen Tiere Beschwerde eingereicht
hatte. Bis dato zählte immer nur, wer die niedrigsten Kosten und die
kürzeste Aufenthaltsdauer für ein Tier vorweisen konnte. Es wurde dabei
gänzlich übersehen, dass auch die "No-kill-policy" und die artgerechten
Unterbringungsbedingungen in einem Tierheim von großer Wichtigkeit sind
und, dass ein Tier gechipt sein muss/sollte, bevor es adoptiert wird.
Die einzigen Aspekte bei der Wettbewerbsregeln waren Kosteneffizienz und
Zeit. Es wurde dabei völlig übersehen, dass HUNDE LEBENDE und FÜHLENDE
WESEN sind.
Scooby hat eine ähnliche Klage
eingereicht, die noch nicht durch ist. Aber wir warten darauf, dass auch
in diesem Fall ähnlich entschieden wird. Wir hoffen, dass durch das
bereits ergangene Urteil von "El Hocico" die Regierung stärker
sensibilisiert ist in Sachen Tierschutz und Tierwohl in den Tierheimen.
Denn es geht schließlich um das Leben und Retten vieler Tiere.